Gewährleistung & Service
Gewährleistung & Service

5 Jahre Herstellergarantie
Bei Registrierung in Mein IONDA innerhalb von 4 Wochen nach dem Einbau, sonst 2 Jahre – Einbau durch ein eingetragenes Fachunternehmen. Kostenlos und zusätzlich zur Gewährleistung.
Gesetzliche Mängelrechte
Mindestens zwei Jahre gegenüber Ihrem Verkäufer – bei Kauf über ionda.de IONDA Deutschland. Unabhängig von Registrierung oder Kundenkonto.
365 Tage Geld zurück
Für IONDA 400 und 600: Nicht zufrieden? Innerhalb eines Jahres nach dem Einbau erstatten wir Privatkunden den Gerätepreis – ohne Angabe von Gründen.
Persönlicher Service
Fragen zum Betrieb, Unterlagen oder ein Servicefall: Wir helfen schnell und persönlich – auch ohne Kundenkonto.
So funktioniert die Gewährleistung bei IONDA
Verkäufer Ihres IONDA-Geräts ist, wer es Ihnen verkauft hat: bei Bestellung über ionda.de IONDA Deutschland, bei Kauf über einen Installationsbetrieb dieser Betrieb. Ihm gegenüber haben Sie die gesetzlichen Mängelrechte: kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Minderung oder Rückabwicklung. Die Frist beträgt für Verbraucher mindestens zwei Jahre ab Lieferung.
Mängel melden Sie in Mein IONDA oder an info@ionda.de. Haben Sie bei einem Betrieb gekauft, nehmen wir die Meldung ebenfalls entgegen, prüfen das Gerät als Hersteller und stimmen die Abwicklung mit dem Betrieb ab. Für den Einbau ist der Betrieb zuständig, der ihn ausgeführt hat. Melden Sie den Mangel so bald wie möglich und halten Sie Rechnung oder Bestellnummer bereit.
Hinweis für Unternehmer: Für gewerbliche Käufer gelten die in den AGB genannten Besonderheiten (Rügepflicht nach § 377 HGB, Verjährung in einem Jahr bei neuen Sachen).
Gesetzliche Gewährleistung
Für Waren gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren gegenüber Ihrem Verkäufer – bei Kauf über ionda.de IONDA Deutschland. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt. Die folgende Mitteilung der Europäischen Union ist für alle Verkäufer vorgeschrieben und wird unverändert wiedergegeben.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten: europa.eu/youreurope/garantien · Mitteilung in voller Größe öffnen
Herstellergarantie: Garantiebedingungen
- Garantiegeber: IONDA Deutschland – eine Marke der Gnann Verwaltung GmbH, Römerweg 56, 86391 Stadtbergen, Telefon 0821 419028-81, info@ionda.de.
- Gegenstand: neue IONDA-Steuergeräte und IONDA-Induktionseinheiten, die bei einem IONDA-Fachpartner oder über ionda.de gekauft und in Deutschland eingebaut wurden.
- Dauer: 5 Jahre ab Lieferung an den ersten Endkunden, wenn das Gerät innerhalb von 4 Wochen nach dem Einbau in Mein IONDA registriert wird – mit Einbaudatum, Angabe des Fachunternehmens und hochgeladener Rechnung des Fachunternehmens über den Einbau oder die Komplettlieferung; ohne fristgerechte Registrierung 2 Jahre ab Lieferung. Ist kein Lieferdatum angegeben, gilt das Kaufdatum laut Rechnung. Garantieleistungen verlängern die Garantiezeit nicht und lassen sie nicht neu beginnen.
- Voraussetzung: Das Gerät wurde sachgemäß nach den Installationshinweisen von einem Installationsunternehmen eingebaut, das in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers eingetragen ist, und wird bestimmungsgemäß nach der Betriebsanleitung betrieben.
- Umfang: Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler, die die Funktion des Geräts beeinträchtigen. Der Garantiegeber beseitigt den Fehler nach seiner Wahl durch Reparatur oder durch Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät; Ersatzteile und Ersatzgeräte werden kostenlos zugeschickt. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum des Garantiegebers über.
- Nicht umfasst sind Schäden durch unsachgemäßen Einbau oder Einbau durch Personen, die nicht in ein Installateurverzeichnis eingetragen sind, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, Überspannung oder Blitzschlag, Frost, Feuchtigkeit oder Wasser von außen, mechanische Beschädigung, Eingriffe oder Veränderungen durch Unbefugte sowie Kosten für Aus- und Einbau, Anfahrt und Folgeschäden. Die Garantie sichert die Funktionsfähigkeit des Geräts; sie ist keine Zusage eines bestimmten Ergebnisses in der jeweiligen Installation.
- Garantiefall melden: innerhalb der Garantiezeit und so bald wie möglich nach Entdeckung des Fehlers über Servicefall melden, telefonisch oder per E-Mail. Bitte halten Sie die Kaufrechnung und einen Nachweis über den Einbau durch das Fachunternehmen bereit (zum Beispiel dessen Rechnung oder Einbaubestätigung). Schicken Sie Geräte erst nach Rücksprache ein.
- Ihre gesetzlichen Rechte: Ihnen stehen bei Mängeln die gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer zu. Ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich. Diese Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt und bestehen unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder Sie die Garantie in Anspruch nehmen. Die Garantie selbst ist kostenlos.
- Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
365 Tage Geld zurück: Bedingungen
Wir sind überzeugt, dass IONDA in Ihrem Haus wirkt. Wenn Sie trotzdem nicht zufrieden sind, nehmen wir IONDA 400 und IONDA 600 innerhalb eines Jahres nach dem Einbau zurück und erstatten den Gerätepreis – ohne Angabe von Gründen.
- Garantiegeber: IONDA Deutschland – eine Marke der Gnann Verwaltung GmbH, Römerweg 56, 86391 Stadtbergen, Telefon 0821 419028-81, info@ionda.de.
- Wer und was: Verbraucher, die ein neues IONDA 400 oder IONDA 600 für sich selbst bei einem IONDA-Fachpartner oder über ionda.de gekauft und in Deutschland eingebaut haben. Die Garantie gilt einmal je Gerät und Gebäude und ist nicht übertragbar.
- Voraussetzungen: Einbau innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum der Gerätelieferung durch ein Installationsunternehmen, das in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers eingetragen ist, nach den Installationshinweisen; Registrierung des Geräts in Mein IONDA innerhalb von 4 Wochen nach dem Einbau mit Einbaudatum und Rechnung des Fachunternehmens über den Einbau oder die Komplettlieferung.
- Frist: Die Rückgabe erklären Sie innerhalb von 365 Tagen nach dem Einbau in Textform, etwa per E-Mail an info@ionda.de oder über Servicefall melden. Eine Begründung ist nicht nötig.
- Rückgabe: Das Gerät wird von einem Fachunternehmen ausgebaut und innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Erklärung vollständig (Steuergerät, Induktionseinheit und sämtliches mitgeliefertes Zubehör) und ohne Beschädigungen über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus an den Garantiegeber zurückgeschickt. Die Rücksendeadresse erhalten Sie mit der Bestätigung Ihrer Erklärung.
- Erstattung: Erstattet wird der laut Rechnung tatsächlich gezahlte Preis für das Gerät, höchstens der zum Kaufzeitpunkt auf ionda.de genannte Gerätepreis, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des vollständigen Geräts auf das von Ihnen angegebene Konto. Fehlen Teile oder ist das Gerät über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus beschädigt, mindert sich die Erstattung um den Wert der fehlenden Teile oder die Instandsetzungskosten.
- Nicht erstattet werden Kosten für Ein- und Ausbau, Anfahrt, Installationsmaterial, Vor-Ort-Termine und den Versand, ebenso Leistungen Dritter.
- Ihre gesetzlichen Rechte: Ihnen stehen bei Mängeln die gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer zu. Ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich. Diese Rechte, Ihr gesetzliches Widerrufsrecht und die Herstellergarantie werden durch die Geld-zurück-Garantie nicht eingeschränkt. Die Geld-zurück-Garantie selbst ist kostenlos.
- Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Altgeräte richtig entsorgen
IONDA-Steuergeräte und Induktionseinheiten sind Elektrogeräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Sie tragen das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Das bedeutet: Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen getrennt erfasst werden, damit Rohstoffe wiederverwertet und Schadstoffe sicher behandelt werden.
- Kostenlose Rückgabe: Sie können Ihr IONDA-Altgerät bei den öffentlich-rechtlichen Sammelstellen (Wertstoffhof Ihrer Kommune) abgeben.
- Ausbau: Der Ausbau aus der Trinkwasserinstallation darf nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Trennen Sie das Steuergerät vorher vom Stromnetz.
- Ihre Daten: IONDA-Geräte speichern keine personenbezogenen Daten. Eine Datenlöschung vor der Rückgabe ist nicht erforderlich.
- Batterien: Die Geräte enthalten keine Batterien oder Akkus.
Hersteller und Inverkehrbringer der IONDA-Geräte ist die Gnann Verwaltung GmbH (Römerweg 56, 86391 Stadtbergen).
Häufige Fragen
Verliere ich Rechte, wenn ich mein Gerät nicht registriere?
Nein. Ihre gesetzlichen Mängelrechte gegenüber Ihrem Verkäufer gelten immer – unabhängig von Registrierung oder Kundenkonto.
Wer ist für Mängel zuständig – IONDA oder der Fachpartner?
Für das Gerät: Ihr Verkäufer. Haben Sie über ionda.de gekauft, ist das IONDA Deutschland – Sie melden Mängel einfach in Mein IONDA oder an info@ionda.de. Für den Einbau ist der Betrieb zuständig, der ihn ausgeführt hat. Melden Sie sich im Zweifel bei uns, wir klären die Zuständigkeit.
Gibt es eine Herstellergarantie?
Ja. IONDA Deutschland gibt als Hersteller 5 Jahre Garantie auf Steuergerät und Induktionseinheit, wenn das Gerät sachgemäß von einem eingetragenen Fachunternehmen eingebaut und innerhalb von 4 Wochen nach dem Einbau in Mein IONDA registriert wurde – ohne Registrierung 2 Jahre. Die Garantie ist kostenlos und gilt zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer. Die Bedingungen stehen oben auf dieser Seite.
Kann ich das Gerät zurückgeben, wenn ich nicht zufrieden bin?
Ja, bei IONDA 400 und IONDA 600: Innerhalb von 365 Tagen nach dem Einbau erstatten wir Privatkunden den Gerätepreis – ohne Angabe von Gründen. Voraussetzung sind der Einbau durch ein Fachunternehmen innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum und die Registrierung in Mein IONDA innerhalb von 4 Wochen nach dem Einbau. Kosten für Ein- und Ausbau und Versand werden nicht erstattet. Die Bedingungen stehen oben auf dieser Seite.
Was brauche ich im Garantiefall?
Die Rechnung des Fachunternehmens über den Einbau oder die Komplettrechnung. Bei der Registrierung in Mein IONDA laden Sie diese Rechnung ohnehin hoch – dann liegt alles an einem Ort, und Sie haben 5 statt 2 Jahre Garantie.
An wen wende ich mich im Servicefall?
Direkt an uns über „Servicefall melden“ oder an Ihren Fachbetrieb – auch ohne Kundenkonto und ohne lesbare Seriennummer. Wir kümmern uns persönlich darum.
Wozu dient die Geräteregistrierung?
Sie ordnet Ihr Gerät Ihrer Anlage zu, bündelt alle Unterlagen an einem Ort und macht den Service schneller – im Fall der Fall wissen wir sofort, welches Gerät bei Ihnen arbeitet.
Kalkschutz-Check
Fragen zu Ihrer Anlage?
Unser Service hilft schnell und persönlich weiter – auch ohne Kundenkonto.